ו למימרא דלוקח אית ליה קלא ורמינהי אכלה בפני האב שנה ובפני הבן שתים בפני האב שתים ובפני הבן שנה בפני האב שנה ובפני הבן שנה ובפני לוקח שנה הרי זו חזקה ואי סלקא דעתך לוקח אית ליה קלא אין לך מחאה גדולה מזו
6 Demnach wird es durch den Käufer bekannt; ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Hat er es ein Jahr vor dem Vater, und zwei Jahre vor dem Sohne, oder zwei Jahre vor dem Vater und ein Jahr vor dem Sohne, oder ein Jahr vor dem Vater, ein Jahr vor dem Sohne und ein Jahr vor dem Käufer genießbraucht, so ist die Ersitzung gültig. Wenn man nun sagen wollte, durch den Käufer werde es bekannt, so gibt es ja keinen wirksameren Einspruch als diesen!?